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Rundschreiben an alle Gemeinden bezüglich der Polizeiverordnung über die Kennzeichen von Juden ( RGBI I Nr. 100 vom 05.09.1941, S. 547).

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Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß auch Nicht-glaubensjuden das Zeichen zu tragen haben und das es per Gesetz verboten ist, den Bereich der Wohngemeinde ohne Genehmigung zu verlassen . Das Tragen von Orden und Ehrenzeichen ist ab sofort untersagt.