Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß auch Nicht-glaubensjuden das Zeichen zu tragen haben und das es per Gesetz verboten ist, den Bereich der Wohngemeinde ohne Genehmigung zu verlassen . Das Tragen von Orden und Ehrenzeichen ist ab sofort untersagt.
Titel / Inhalt:
Rundschreiben an alle Gemeinden bezüglich der Polizeiverordnung über die Kennzeichen von Juden ( RGBI I Nr. 100 vom 05.09.1941, S. 547).
Seiten: 90
Herkunft / Autor*innen: Bezirksstelle Hannover-Kassel der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Ort / Jahr: Hannover 15.09.1941
Orte: Hannover
Schlagwörter: Verfolgung der Juden
