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Rundschreiben an alle im Bezirk lebenden Juden bezüglich der Durchführung der Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden; Verbot der Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen.

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Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, ist es verboten, öffentliche Fernsprecher zu benutzen.